Der Bundestag verabschiedete am Freitag das erste von drei Teilgesetzen, das ein höheres Kindergeld, einen niedrigeren Eingangssteuersatz und höhere Grundfreibeträge vorsieht.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Der Spitzensteuersatz sinkt von jetzt 48,5 auf 42 Prozent, der Eingangssteuersatz von jetzt 19,9 auf 15 Prozent, der Freibetrag steigt von 7235 auf 7664 Euro.
( Quelle: Die Welt Online vom 31.10.2003)