Die Eingliederungshilfe für Behinderte etwa, für die der LWV 1993 mindestens 360 Millionen Mark zu zahlen hat.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Eine andere Form der Sozialhilfe, die in dieser Statistik nicht berücksichtigt ist, betrifft Zusatzzahlungen in besonderen Lebenslagen, unter anderem Krankenhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte und Hilfe zur Pflege.
( Quelle: )