Eingliederungshilfe für Behinderte

  1. Die Eingliederungshilfe für Behinderte etwa, für die der LWV 1993 mindestens 360 Millionen Mark zu zahlen hat. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Eine andere Form der Sozialhilfe, die in dieser Statistik nicht berücksichtigt ist, betrifft Zusatzzahlungen in besonderen Lebenslagen, unter anderem Krankenhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte und Hilfe zur Pflege. ( Quelle: )