Der Eingliederungsvertrag gilt höchstens sechs Monate, der Arbeitslose kann jederzeit gefeuert werden, das Unternehmen aber dennoch die üblichen Eingliederungszuschüsse kassieren.
( Quelle: TAZ 1996)
Die Beschäftigung per Eingliederungsvertrag kann zwischen zwei Wochen und sechs Monaten dauern.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Mit dem Eingliederungsvertrag können Langzeitarbeitslose für einen Höchstzeitraum von sechs Monaten probeweise eingestellt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)