Eingliederungsvertrag

  1. Der Eingliederungsvertrag gilt höchstens sechs Monate, der Arbeitslose kann jederzeit gefeuert werden, das Unternehmen aber dennoch die üblichen Eingliederungszuschüsse kassieren. ( Quelle: TAZ 1996)
  2. Die Beschäftigung per Eingliederungsvertrag kann zwischen zwei Wochen und sechs Monaten dauern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Mit dem Eingliederungsvertrag können Langzeitarbeitslose für einen Höchstzeitraum von sechs Monaten probeweise eingestellt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)