Eingrenzung

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  1. So zumindest erlebt Danielle diese Momente, und die Regisseurin stellt damit unmißverständlich klar, daß sie den Realismus ihrer Bilder nicht als Eingrenzung ihrer Phantasie akzeptiert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Dafür bietet InfoSeek vielfältige Suchoptionen, die auch eine zeitliche Eingrenzung der gesuchten Dokumente und eine Umgebungssuche ermöglichen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Doch zeigte sich bei der von rund vierzig Vertretern besuchten Zusammenkunft alsbald, daß auch diese thematische Eingrenzung sehr allgemein ist. weil dabei fast alle der mit Asylbewerbern verbundenen Probleme berührt sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  4. Im Gegenteil, wegen der Eingrenzung des Gläubigerkreises durch § 6 VIa 2 VermG auf die "privaten" Gläubiger ist eine solche Lösung für diese im Zweifel sogar vorteilhaft. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Denn die Bände sind zwar einzeln erhältlich, die gesamte Ausgabe bietet dem Neueinsteiger aber deutlich weniger Jandl, bedingt durch die - speziell bei Jandl - fragwürdige Eingrenzung ("im engeren Sinne poetisch) und Auswahl. ( Quelle: literaturkritik.de 2001)
  6. Zum Ausgleich für die Eingrenzung schaffen wir den Kindern Ersatzwelten: Kindergarten, Streichelzoo, Erlebnispark, Kindervideos. ( Quelle: TAZ 1996)
  7. Gleitcremes und unter Drogen gesetzte Pornofunktionspuppen, die beim Saugen an den Besenstiel denken, führen nur zu einer noch weiteren Eingrenzung und Verzerrung von Sexualität. ( Quelle: TAZ 1991)
  8. Sie verlangen zur Stabilisierung des Dollars eine weitere amerikanische Leitzinserhöhung und schärfere Maßnahmen zur Eingrenzung der gewaltigen Haushaltsdefizite. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  9. Dabei können unterschiedliche Anliegen im Vordergrund stehen, wie etwa die Eingrenzung des Themas einer Diplomarbeit, das kundenorientierte Briefeschreiben oder einfach der Wunsch, die eigene "Schreibe" zu verbessern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  10. Eine "leichte Eingrenzung" hat er anzubringen: Sollte Regenwassernutzung in Einzelfällen in Wohnhäusern technisch nicht realisierbar sein, dürfe der nötige Wohnungsbau dadurch nicht blockiert werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
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