Einkommenssteuergesetzes

  1. Um das Problem der nachgelagerten Besteuerung zu lösen, schlägt der Entwurf die einmalige Besteuerung des entnommenen Betrages vor, und zwar zu dem halbierten Steuersatz, als ihn Paragraf 34 des Einkommenssteuergesetzes bisher vorsieht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.01.2001)