Für den Mittelstand haben wir die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Einkommenssteuerschuld durchgesetzt.
( Quelle: Tagesschau vom 06.09.2005)
Sie ergeben sich daraus, daß sich infolge der den Arbeitgebern zugestandenen Ermäßigung ihrer Einkommenssteuerschuld die Steuereinnahmen des Staates verringern.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)