Einkommensteuerpflichtigen

  1. Derzeit sind 5616 Mark des zu versteuernden Einkommens für Ledige (Grundtarif) und 11 232 Mark für zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingtarif) für alle Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen steuerbefreit, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Mit der gleichen Berechtigung kann man von Schnüffelei reden, wenn das Finanzamt z. B. bei Einkommensteuerpflichtigen alles über Einkommen und Vermögensverhältnisse in der Einkommensteuererklärung erfährt. ( Quelle: Abendblatt vom 22.07.2004)