Derzeit sind 5616 Mark des zu versteuernden Einkommens für Ledige (Grundtarif) und 11 232 Mark für zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingtarif) für alle Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen steuerbefreit, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Mit der gleichen Berechtigung kann man von Schnüffelei reden, wenn das Finanzamt z. B. bei Einkommensteuerpflichtigen alles über Einkommen und Vermögensverhältnisse in der Einkommensteuererklärung erfährt.
( Quelle: Abendblatt vom 22.07.2004)