Der Mehrbetrag wird dann mit der Hälfte des Lohn- und Einkommensteuersatzes besteuert.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Dazu kommt bei Verkäufen weniger als sechs Monaten nach dem Kauf noch die Spekulationssteuer in Höhe des persönlichen Einkommensteuersatzes, für die ein Freibetrag von nur 1000 DM gilt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)