Für alle übrigen Steuerpflichtigen würde die Auszahlung des Kindergeldes in der Regel unmittelbar durch die Finanzämter erfolgen, und zwar in Form einer Verrechnung mit der Einkommensteuerschuld.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Denn die Hälfte des Lohns für Haushaltsarbeiten kann jedes Jahr von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden.
( Quelle: Die Zeit 1996)