Nach Auffassung der Landesregierung entsprechen diese Abfälle nicht den geltenden Einlagerungsbedingungen von Gorleben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Anschließend wird in Hannover lediglich anhand der Beladeunterlagen aus Bayern enstschieden, ob der Behälter die Einlagerungsbedingungen erfüllt.
( Quelle: TAZ 1996)