Einlassung

  1. Der Einlassung zufolge hat der Befehl zur Eröffnung der Kriegshandlungen eine Reihe schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen internationale Normen, zu deren Einhaltung sich Rußland verpflichtet hat, nach sich gezogen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Erst nach der Einbestellung des Botschafters und dessen Einlassung beschlossen die betroffenen Zeitungen und das Auswärtige Amt, die Angelegenheit publik zu machen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Diese Einlassung wurde nicht nur von seiner Freundin bestätigt, einer Computersachbearbeiterin, mit der er inzwischen verlobt ist, sondern auch von Polizeibeamten und letztlich noch durch ein ärztliches Attest. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Asahara beschränkte sich bei seiner Einlassung auf ein religiöses Bekenntnis. ( Quelle: )
  5. Das Gericht sah diese Einlassung aber durch die Zeugenaussagen der Drogenkurierin sowie eines seiner Komplizen als widerlegt an. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.03.2005)
  6. So hat der Verband der US-Internetprovider in einer Einlassung an das Gericht unter anderem davor gewarnt, dass eine Übermittlung von Namen ohne Gerichtsbeschluss die Rechte zahlreicher Unschuldiger verletzen könne. ( Quelle: Telepolis vom 06.10.2002)
  7. Vielmehr ist die Opposition offenbar entschlossen, jede Einlassung des Ministers zu dieser Frage und jeden Abschiebefall, der zur Entscheidung ansteht, ohne Rücksicht auf den politischen Schaden für Wahlkampfzwecke auszuschlachten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  8. Der Anwalt Schills, Walter Wellinghausen, sowie auch der Vertreter der Anklage, Oberstaatsanwalt Ewald Brandt, zeigten sich über die Einlassung des Amtsgerichtspräsidenten nach 16 Monaten erschüttert. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. Dieses wurde geführt, nachdem Microsoft am Mittwoch seine Stellungnahme zu der jüngsten Einlassung des Ministeriums abgegeben hatte. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  10. Mit dieser Einlassung des früheren Bundesinnenministers Manfred Kanther, des Ex-Schatzmeisters Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und des früheren CDU-Finanzberaters Horst Weyrauch stehe einer Zivilklage nichts mehr im Wege. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.04.2005)