Grundlage ist eine rund dreißig Seiten lange Einschätzung der Wettbewerbshüter vom 5. Dezember zur Einpreisung der Emissionszertifikate, die das Wirtschaftministerium wegen der Überprüfung der Strompreisanträge angefordert hatte.
( Quelle: Die Welt vom 28.12.2005)