Nach dieser Klausel könnten Einspeisungen in das ostdeutsche Netz verhindert werden, soweit der Absatz von Braunkohlestrom beeinträchtigt werde.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Als unrichtig wies der Verband Vorwürfe zurück, die Stromversorger bekämpften Einspeisungen aus Wasserkraft-, Biomasse-, Wind- und Photovoltaik-Anlagen als mißliebige Konkurrenz zu den eigenen Kraftwerken.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)