Nach einer Umbesetzung der Einspruchsabteilung und geänderter Rechtslage in der EU hatte das Epa eine neue mündliche Verhandlung angesetzt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.11.2001)
Wir sind mit der Entscheidung der Einspruchsabteilung uneingeschränkt zufrieden, sagt der Hamburger Patentanwalt Christof Keussen, der das Bundesjustizministerium in der Verhandlung vertrat.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.07.2002)