Durch diese regelwidrige Aktion sparte die russische Delegationsleitung so ganz nebenbei auch die Einspruchsgebühr in Höhe von 300 US-Dollar.
( Quelle: Sat1 vom 23.11.2005)
Die Widerspruchsgebühr wird auf die Höhe der in Aussicht genommenen Einspruchsgebühr im Patentrecht angehoben (200. -), die Beschwerdegebühr von jetzt 300 DM gilt nunmehr für alle Beschwerden mit Ausnahme solcher in Kostenfestsetzungssachen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)