Einspruchsrecht.So

  1. Bei Strukturentscheidungen der Klinik, die die Universität betreffen, brauche die Universität ein Einspruchsrecht.So wäre es fatal, wenn die Klinik Betten abbaue und damit indirekt die Zahl der Studenten verringere. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.11.2005)