Der Ausnahmetatbestand des § 459 II BGB ist bei Gebrauchtwagenfällen heute Regeltatbestand, die im Gesetz - wenig glücklich - angelegte Zweispurigkeit der Sachmängelhaftung ist auf diesem Sektor zur Einspurigkeit verkümmert.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wenn denn die Einspurigkeit kommen soll, so die Liberalen, müßten als Ausgleich umfassende Kurzparkplätze geschaffen werden.
( Quelle: TAZ 1994)