Einsteigediebstahl

  1. Wie der unbemerkt vonstatten gegangene Einsteigediebstahl zeigt, war die teilweise herabgelassene Rollade kein geeignetes Mittel, um von dem offenstehenden Fenster abzulenken oder das Einsteigen gänzlich zu erschweren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)