Einwandern soll dürfen, wer völkerrechtliche Ansprüche geltend machen kann, ein Studium oder eine Ausbildung beginnen will, ein Unternehmen gründet, einen Arbeitsplatz vorweisen oder seinen Lebensunterhalt anders bestreiten kann.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Für ihn ist das illegale Einwandern in ein Land kein Delikt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 11.10.2005)