Einwandern

  1. Einwandern soll dürfen, wer völkerrechtliche Ansprüche geltend machen kann, ein Studium oder eine Ausbildung beginnen will, ein Unternehmen gründet, einen Arbeitsplatz vorweisen oder seinen Lebensunterhalt anders bestreiten kann. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Für ihn ist das illegale Einwandern in ein Land kein Delikt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.10.2005)