Einweg-Behältern

  1. Die neue Steuer trifft insgesamt 8100 Münchner Betriebe (einschließlich der Stehcafés und Imbisse), doch die Fast- Food-Unternehmen stellen mit etwa 85 Prozent den Löwenanteil an steuerpflichtigen Einweg-Behältern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Stattdessen sollte ein generelles Pfand auf Getränke in Einweg-Behältern gelten, ausgenommen jene, die eine der Mehrwegware vergleichbare Ökobilanz aufweisen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.01.2003)