Bei größeren Einweg-Getränkeverpackungen werden 50 Cent Pfand erhoben.
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Vor knapp zwei Jahren sei ein Pfand für alle Einweg-Getränkeverpackungen noch an den Ländern gescheitert, sagte der Sprecher.
( Quelle: ZDF Heute vom 04.01.2003)
Die Pfandregelung für Einweg-Getränkeverpackungen soll einfacher und für Verbraucher und Wirtschaft praktikabler geregelt werden.
( Quelle: )
Teure Rücknahmegeräte für Einweg-Getränkeverpackungen würden ihre Kosten nicht einbringen, sagte Ruetz.
( Quelle: Die Welt Online vom 22.05.2003)
Für das geltende Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen hat der hessische Vorstoß keine Folgen.
( Quelle: ZDF Heute vom 13.03.2004)
Im Streit um das Pflichtpfand für Einweg-Getränkeverpackungen droht Deutschland eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.05.2004)
Auf Einweg-Getränkeverpackungen bis zu einer Größe von eineinhalb Litern wird demnach ein Pfand von 25 Cent erhoben, bei allen größeren Verpackungen sind es 50 Cent.
( Quelle: Tagesspiegel vom 10.03.2002)