Einweg-Getränkeverpackungen

  1. Bei größeren Einweg-Getränkeverpackungen werden 50 Cent Pfand erhoben. ( Quelle: )
  2. Vor knapp zwei Jahren sei ein Pfand für alle Einweg-Getränkeverpackungen noch an den Ländern gescheitert, sagte der Sprecher. ( Quelle: ZDF Heute vom 04.01.2003)
  3. Die Pfandregelung für Einweg-Getränkeverpackungen soll einfacher und für Verbraucher und Wirtschaft praktikabler geregelt werden. ( Quelle: )
  4. Teure Rücknahmegeräte für Einweg-Getränkeverpackungen würden ihre Kosten nicht einbringen, sagte Ruetz. ( Quelle: Die Welt Online vom 22.05.2003)
  5. Für das geltende Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen hat der hessische Vorstoß keine Folgen. ( Quelle: ZDF Heute vom 13.03.2004)
  6. Im Streit um das Pflichtpfand für Einweg-Getränkeverpackungen droht Deutschland eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.05.2004)
  7. Auf Einweg-Getränkeverpackungen bis zu einer Größe von eineinhalb Litern wird demnach ein Pfand von 25 Cent erhoben, bei allen größeren Verpackungen sind es 50 Cent. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.03.2002)