Wird diese Quote unterschritten, muss ein Zwangspfand auf Einwegflasche und Getränkedosen erhoben werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 09.07.2004)
Es sei den Verbrauchern nicht zu vermittlen, warum eine Einwegflasche mit Bier-Limonadengemisch pfandpflichtig sei, eine Dose Whisky-Cola aber nicht, erläuterte Trittin.
( Quelle: ZDF Heute vom 16.01.2003)
Auch wenn die Einwegflasche aus dem Wohnort kommt und die Mehrwegflasche aus der anderen Ecke der Republik, "letztere hat ökologische Vorteile".
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)