Einwerbung

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  1. Die Einwerbung solcher Drittmittel sei eine hochschulrechtlich verankerte Dienstaufgabe für Professoren. ( Quelle: Spiegel Online vom 05.12.2005)
  2. Die Einwerbung so genannter Drittmittel pro Professor gilt als Leistungsmerkmal einer Hochschule. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.03.2001)
  3. Gefordert waren Leitungserfahrung in Museen, Erfahrungen in der Vermittlung von Wissenschaft in der Öffentlichkeit, in der Einwerbung von Drittmitteln und eine "ausgewiesene wissenschaftliche Expertise". ( Quelle: Die Welt vom 20.10.2005)
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