Die Einwerbung solcher Drittmittel sei eine hochschulrechtlich verankerte Dienstaufgabe für Professoren.
( Quelle: Spiegel Online vom 05.12.2005)
Die Einwerbung so genannter Drittmittel pro Professor gilt als Leistungsmerkmal einer Hochschule.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.03.2001)
Gefordert waren Leitungserfahrung in Museen, Erfahrungen in der Vermittlung von Wissenschaft in der Öffentlichkeit, in der Einwerbung von Drittmitteln und eine "ausgewiesene wissenschaftliche Expertise".
( Quelle: Die Welt vom 20.10.2005)