Heute muss der Arzt die "Einwilligungsfähigkeit" der Minderjährigen prüfen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.06.2005)
Die Teilnahme an einer randomisierten Studie erfordert die volle Einwilligungsfähigkeit aller aufzunehmenden Patienten (129).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)