Dazu zählt in Nordrhein-Westfalen vor allem der Hauptansatz mit der so genannten Einwohnerveredelung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.10.2002)
"Im Verfahren der sogenannten Einwohnerveredelung wird der Einwohner als konkrete Bedarfseinheit unterschiedlich gewichtet."
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)