Der Einspruch ist schriftlich beim Amt für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen, Zeil 3, 6000 Frankfurt am Main 1, einzureichen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Diese Zahlen ermittelten jetzt die Fachleute des Amtes für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)