Einwohnerwesen

  1. Der Einspruch ist schriftlich beim Amt für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen, Zeil 3, 6000 Frankfurt am Main 1, einzureichen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Diese Zahlen ermittelten jetzt die Fachleute des Amtes für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)