Die Niederschrift über den Erörterungstermin beziffert den Einwurfswert des Grundstücks mit 310 DM/qm und den Zuteilungswert mit 500 DM/qm. Mit Beschluß vom 9. 4. 1987 stellte der Umlegungsausschuß den Umlegungsplan auf.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)