Dem Wildwuchs von Regelungen, der in den vergangenen 50 Jahren entstanden ist, will die EU jetzt ordnen: Viele Einzelbestimmungen, die bisher unsystematisch über verschiedene Vertragstexte verteilt waren, sollen gebündelt werden.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 20.06.2003)
Es bezieht sich aber nur auf den Gesetzesrahmen, nicht auf die Vergabepraxis, soweit sie nicht im Widerspruch zu Einzelbestimmungen der Instruktionen steht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.02.2005)
Annähernd 7000 Einzelbestimmungen, fast 50 größere Gesetze, alle für sich genommen begründet, berechtigt, aber immer wieder von der Realität eingeholt und überholt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)