Den Umfang der Sippenhaftung im Einzelfalle bestimmt der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei."
( Quelle: Die Zeit (51/2004))
Soweit im Einzelfalle dem Betroffenen keine politische Verfolgung drohe, sei eine rechtskräftige Verurteilung für die Abschiebung nicht erforderlich.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
In jedem Einzelfalle muß der Zeugnisaussteller prüfen, ob und inwieweit übernommene Formulierungen dem individuellen Zeugnisempfänger gerecht werden.
( Quelle: Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen, UB M)