Einzelfalle

  1. Den Umfang der Sippenhaftung im Einzelfalle bestimmt der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei." ( Quelle: Die Zeit (51/2004))
  2. Soweit im Einzelfalle dem Betroffenen keine politische Verfolgung drohe, sei eine rechtskräftige Verurteilung für die Abschiebung nicht erforderlich. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. In jedem Einzelfalle muß der Zeugnisaussteller prüfen, ob und inwieweit übernommene Formulierungen dem individuellen Zeugnisempfänger gerecht werden. ( Quelle: Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen, UB M)