Einzelgesprächsnachweis

  1. Außerdem wird der Handybesitzer auch noch von der Mobikom beruhigt: "Aus gesetzlichen Gründen dürfen die Rufnummern im Einzelgesprächsnachweis nur in verkürzter Form dargestellt werden." - Voller Schutz für die Privatsphäre ist also nicht möglich! ( Quelle: Junge Freiheit 1997)