Außerdem wird der Handybesitzer auch noch von der Mobikom beruhigt: "Aus gesetzlichen Gründen dürfen die Rufnummern im Einzelgesprächsnachweis nur in verkürzter Form dargestellt werden." - Voller Schutz für die Privatsphäre ist also nicht möglich!
( Quelle: Junge Freiheit 1997)