Einzelhandelsgroßmärkte

  1. Der Arbeitgeber betreibt Einzelhandelsgroßmärkte in der Bundesrepublik Deutschland, darunter auch in L. Er wendet auf die Arbeitsverhältnisse der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer Haustarifverträge an. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)