Einzelrichter-Verfahren

  1. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verbot Hoeneß am Freitag im Einzelrichter-Verfahren wegen unsportlichen Verhaltens, sich während des nächsten Bundesliga-Spiels im Innenraum des Stadions aufzuhalten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.12.2005)