Von einem Einzelrichters verspricht sich Schrempp mehr Sachlichkeit.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.11.2003)
Zudem sollte die Zuständigkeit des Einzelrichters bei Amts- und Landgerichten in erstinstanzlichen Zivilverfahren bis zu einem Streitwert von 30 000 Mark ausgedehnt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)