Auch bei jenen Gesetzesbrechern, die wegen mehrerer, vergleichsweise kleiner Einzeltaten verurteilt werden, werden die Einzelstrafen, die der Richter dann auszusprechen hat, ja keineswegs addiert.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die vom Gericht angesetzten acht Einzelstrafen für die beiden Haupttäter reichten von neun Jahren für die Schlecker-Erpressung bis zu sieben Jahren für Überfälle mit nur wenigen zehntausend Mark Beute.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)