Er hat gestern - wie vor ihm bereits das Bundesverfassungsgericht - richtig entschieden, dass jeder Strafgefangene Anspruch auf menschenwürdige Haftbedingungen hat, das meint auch: Anspruch auf Einzelunterbringung.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.11.2004)
Nach den Vorstellungen von Landesjustizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) "nicht mehr zwingend eine Einzelunterbringung vorgesehen" sein, auch wenn es im Grundsatz bei der Einzelzelle bleibe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.12.2005)
Für richterlich oder ärztlich angeordnete Einzelunterbringung stehen 70 Hafträume zur Verfügung. 100 bis 150 müßten es aber mindestens sein, betont der Leiter der U-Haft, Ekkehard Hofmann.
( Quelle: Welt 1998)