Einzelunternehmungen

  1. Die zahlreichen Rechtsformen werden in drei große Gruppen eingeteilt: Einzelunternehmungen, Personengesellschaften (ohne eigene Rechtsfähigkeit, es haften die Gesellschafter) und Kapitalgesellschaften Außerdem existieren Mischformen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.03.2004)