Einzelverbindungen

  1. Die Telefongesellschaft muß auf Verlangen die Rechnung nach Einzelverbindungen aufschlüsseln können. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Dazu sollen ein ganzes Jahr lang sämtliche Einzelverbindungen aufgelistet und nach "privat" und "dienstlich" getrennt werden. ( Quelle: Junge Freiheit 2000)