Die Telefongesellschaft muß auf Verlangen die Rechnung nach Einzelverbindungen aufschlüsseln können.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Dazu sollen ein ganzes Jahr lang sämtliche Einzelverbindungen aufgelistet und nach "privat" und "dienstlich" getrennt werden.
( Quelle: Junge Freiheit 2000)