Einzelvertretungsbefugnis

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  1. Der Geschäftsführer Martin Irrgang hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Die Geschäftsführer Theodor Lieven und Gabriele Raneburger-Birkenstock geb. Raneburger haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Der Geschäftsführer Siegmar Jonas hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Die Geschäftsführer Martin Wiesner und Christine Lange haben jeder Einzelvertretungsbefugnis. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Die Geschäftsführer Kristina Bach und Holger Kurschat haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Der Geschäftsführer Carsten Helmut Hofmeister hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Die Geschäftsführer Karen Zimmermann und Anka Hofmann haben jeder Einzelvertretungsbefugnis. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Der Geschäftsführer Heinz Albert Mertz hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  9. Die Geschäftsführerin Margarethe Reindl geb. Baier hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Die Geschäftsführer Dr. Andreas Rodin, Robert F. Heffron und Kenneth H. Koch haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
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