Einzelzwangsvollstreckung

  1. Bei ihnen muß aber für die Frage, ob sie schon im Anwartschaftsstadium vom Konkursbeschlag erfaßt werden können, der Unterschied beachtet werden, der zwischen dem Gläubigerzugriff in der Einzelzwangsvollstreckung und dem Konkursbeschlag besteht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)