Elektroberuf

  1. Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Metall- oder Elektroberuf hat, kann als Quereinsteiger nach einer 12- bis 18-monatigen Praxisausbildung im Maschinendienst auf See ebenfalls zum Studium zugelassen werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.08.2005)