Elektrokästen

  1. In Frankfurt startete die DSR eine 'Kulturwerbung Rhein Main GmbH', die für die Plakatierung der dortigen Elektrokästen sorgt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Es dürfen auch Sachen beschlagnahmt werden, die als Beweismittel in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gebraucht werden, zum Beispiel Plakate, die an Elektrokästen geklebt werden sollten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.09.2005)