In Frankfurt startete die DSR eine 'Kulturwerbung Rhein Main GmbH', die für die Plakatierung der dortigen Elektrokästen sorgt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Es dürfen auch Sachen beschlagnahmt werden, die als Beweismittel in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gebraucht werden, zum Beispiel Plakate, die an Elektrokästen geklebt werden sollten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.09.2005)