Elfenbeinerzeugnissen

  1. Das Vermarktungsverbot dient dem Schutz von Arten, die vom Aussterben bedroht sind. Mit dem Verbot der Vermarktung von Elfenbein und Elfenbeinerzeugnissen soll ein wesentlicher Anreiz zum Töten von Elefanten beseitigt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)