Das bedeutet: Der Verkauf wird nicht rückgängig gemacht, sondern dem Käufer wird die Auflage erteilt, seine Anteile weiterzuveräußern, sagte die Sprecherin der Behörde, Elke Zeise.
( Quelle: TAZ 1997)
"Natürlich hat das Wirkungen auch auf die Inlandsmärkte", räumt Kartellamtssprecherin Elke Zeise ein, "aber wegen der Größenordnungen ist hier zunächst einmal Brüssel zuständig."
( Quelle: Welt 1997)