Ähnlich dem Studenten-BAföG erhalten Auszubildende eine vom Elterneinkommen abhängige Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die alle Kosten für einen Wohnplatz deckt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Je geringer das Elterneinkommen während des Studiums, desto höher die Beitragsminderung, je höher das eigene Einkommen nach dem Studium, desto geringer die Minderung.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Er soll unabhängig vom Elterneinkommen an alle Studenten direkt ausgezahlt werden.
( Quelle: )
Ab Herbst 1997 werden in Ostdeutschland die Berechnungszeiträume für die Elterneinkommen an das West-Niveau angeglichen.
( Quelle: TAZ 1996)