Elterneinkommen

  1. Ähnlich dem Studenten-BAföG erhalten Auszubildende eine vom Elterneinkommen abhängige Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die alle Kosten für einen Wohnplatz deckt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Je geringer das Elterneinkommen während des Studiums, desto höher die Beitragsminderung, je höher das eigene Einkommen nach dem Studium, desto geringer die Minderung. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  3. Er soll unabhängig vom Elterneinkommen an alle Studenten direkt ausgezahlt werden. ( Quelle: )
  4. Ab Herbst 1997 werden in Ostdeutschland die Berechnungszeiträume für die Elterneinkommen an das West-Niveau angeglichen. ( Quelle: TAZ 1996)