Elternrecht

  1. 'Denn für die Eltern ist die dauerhafte Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur aus zwingenden Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt sein kann.' ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Das Bundesverfassungsgericht muss nun prüfen, ob diese Regelung mit dem Elternrecht des Vaters vereinbar ist. ( Quelle: ZDF Heute vom 20.11.2002)
  3. Es sei heute nicht mehr gerechtfertigt, meint das Gericht, daß das Elternrecht auf Besuche und Telefonate nur der Mutter, nicht aber dem Vater zuerkannt wird, denn viele Väter nähmen an der Entwicklung ihres Kindes teil. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Im Zentrum des Urteils steht vielmehr eine sehr prägnant vollzogene Abgrenzung zwischen dem verfassungsrechtlich verbürgten Elternrecht und dem Erziehungsanspruch des Staates. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  5. Weder verstoße sie gegen das Elternrecht noch gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.01.2002)