Um eine Stillegung der BKB- Kraftwerke und Kurzarbeit der Beschäftigten zu vermeiden, könne der Umweltminister der BKB per Ausnahmeregelung erlauben, das in der Buschhaus-Genehmigung festgelegte Emissionsmaximun von 35.000 Jahrestonnen Schwefeldioxid.
( Quelle: TAZ 1988)