Emissionsmaximun

  1. Um eine Stillegung der BKB- Kraftwerke und Kurzarbeit der Beschäftigten zu vermeiden, könne der Umweltminister der BKB per Ausnahmeregelung erlauben, das in der Buschhaus-Genehmigung festgelegte Emissionsmaximun von 35.000 Jahrestonnen Schwefeldioxid. ( Quelle: TAZ 1988)