Der postmoderne Mensch hingegen weiß, daß man sich besser vorab kundig macht, was die "Perfor-mance"eines Fonds angeht und nicht zuletzt auch die "Bonität"des "Emittenden".
( Quelle: TAZ 1997)
Ein Wertpapierkäufer hat bei nachweislich fehlerhaften Angaben im Börsenprospekt das Recht, die Wertpapiere an den Emittenden oder die Konsortialbank zurückzugeben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.03.2003)