Die MitarbeiterInnen weigerten sich, den ihnen zugedachten Schrieb aus dem Sammelpaket herauszusuchen und die beigefügte Empfangsbestätigung zu unterschreiben.
( Quelle: TAZ 1991)
Doch Achtung: Nur ein eilig aufgedrückter Firmenstempel auf dem Lieferschein hat als Empfangsbestätigung so gut wie keinen Beweiswert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.10.2002)