Sie kollidiert zudem mit der sogenannten "Endverbleibsklausel", nach der sich Länder verpflichten, einmal gelieferte Rüstungsgüter nicht ohne Genehmigung des ursprünglichen Lieferanten weiterzukaufen.
( Quelle: TAZ 1988)
Zu dieser Anfrage waren Rom und Brüssel wegen einer entsprechenden Endverbleibsklausel verpflichtet.
( Quelle: Welt 1997)