Energiepaß

  1. Der Energiepaß soll bei Bau, Kauf oder Neuvermietung vorgelegt werden. ( Quelle: Die Welt vom 15.08.2005)
  2. Nach dieser Richtlinie muß bei jedem Verkauf und bei jeder Vermietung einer Wohnung in bestehenden Gebäuden ein Energiepaß vorgelegt werden. ( Quelle: Abendblatt vom 21.11.2004)