Der Energiepaß soll bei Bau, Kauf oder Neuvermietung vorgelegt werden.
( Quelle: Die Welt vom 15.08.2005)
Nach dieser Richtlinie muß bei jedem Verkauf und bei jeder Vermietung einer Wohnung in bestehenden Gebäuden ein Energiepaß vorgelegt werden.
( Quelle: Abendblatt vom 21.11.2004)